| |
 CDU-NET
|
Presse
| 25.01.2012, 21:00 Uhr | Märkische Oderzeitung / Kai-Uwe Krakau
|
Übersicht |
Drucken
|
Ärger um Erbbaupacht
Die Interessengemeinschaft Erbbaurecht Ahrensfelde hat sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt. Die Mitglieder wollen, wie auch Betroffene in anderen Bundesländern, eine Neufassung der gesetzlichen Regelungen erreichen.
Rund 100 Erbbauberechtigte gibt es in der Gemeinde, schätzt Hubert Thielicke von der Interessengemeinschaft. Sie sind vor Jahren in bestehende Verträge eingetreten und machen sich nun Sorgen: Der Erbbaupachtzins steigt: Im Wohnpark "Am Kirchhof" habe die Erhöhung in den vergangenen 14 Jahren stolze 18,77 Prozent betragen, rechnet Thielicke vor. Werde diese Praxis beibehalten, müsse man im Jahre 2050 gegenüber 1997 mit einer Steigerung um 74 Prozent rechnen. Das Wort von der "kalten Enteignung" macht die Runde. "Viele Bürger können das nicht zahlen", sagt auch Helmut Pöltelt, der ebenfalls in der Interessengemeinschaft mitarbeitet. Gespräche mit dem Erbbaurechtsgeber, der Evangelischen Kirchengemeinde Ahrensfelde, haben bisher nichts gebracht. "Rechtlich ist die Verfahrensweise auch nicht zu beanstanden", räumen Thielicke und Pöltelt ein. Andererseits sei die Kirche aber auch eine "moralische Instanz". Dazu passten die ständigen Erhöhungen des Erbbaupachtzinses jedoch kaum.
Die Interessengemeinschaft will deshalb die Gesellschaft und die Politik für das Problem sensibilisieren. Der Handlungsdruck sei da, so Thielicke. In einer Petition an den Deutschen Bundestag weist sie auf die "zunehmende Schieflage zwischen Einkommen und Erbbaupachtzins" hin. Während Nettolöhne, Renten und Grundstückspreise stagnierten, werde der Zins regelmäßig erhöht. Dies bedeute in der Praxis eine deutliche Bevorzugung von Erbbaupachtgebern und eine Benachteiligung der Erbbaupachtnehmer, schreibt die Interessengemeinschaft.
Sie fordert deshalb eine gesetzliche Neuregelung des Erbbaurechts. Es sollte an mehreren Stellen modifiziert werden, um der heutigen Situation betroffener Familien gerecht zu werden. Das Ziel müsse es weiterhin sein, ein bezahlbares Wohneigentum - nicht zuletzt als Altersvorsorge - zu ermöglichen.
Die Ahrensfelder Interessengemeinschaft setzt sich, wie andere Gruppen in der Bundesrepublik, unter anderem dafür ein, dass der Erbbaupachtzins an die Kaufkraftentwicklung gekoppelt wird. Bisher erfolgt die Anpassung entsprechend dem Lebenshaltungsindex. Darüber hinaus wollen die Ahrensfelder, dass dem Erbbaurechtsnehmer ein Rechtsanspruch auf käuflichen Erwerb des Grundstücks nach 30 Jahren auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes eingeräumt wird. Bei Beendigung des Erbbaurechts sei dem Berechtigten der Verkehrswert des Gebäudes zu ersetzen, so eine weitere Forderung der Interessengemeinschaft.
aktualisiert von Maik Berendt, 25.01.2012, 21:32 Uhr |
|
 Termine  Impressionen   News-Ticker  Newsletter abonnieren
| |