CDU Ahrensfelde

Informationspflichten des Kreises an Unternehmer

Nachgang zum Unternehmerfrühstück

Aus dem Kreis der Unternehmer war am 29. April 2014 folgende Frage an den Landkreis gerichtet:
Welche Informationspflichten an Unternehmer haben Kreis und die Kommunen bei gesetzlichen Neuregelungen? Wo kann sich ein Unternehmer über gesetzliche Neuregelungen seine Branche betreffend im Kreis und in der Kommune informieren?
Hierauf antwortete die Kreisverwaltung, dass der Kreis keinerlei gesetzliche Verpflichtungen zu Informationspflichten an Unternehmen hat. Es besteht die Verpflichtung von Ausschreibungen, deren Form aber nicht vorgeschrieben ist. Alles weitere was der Kreis auf Online-Plattformen anbieten ist eine Dienstleistung und Service der Kreistagsverwaltung.
Impression vom Unternehmerfrühstück am 29. April 2014Impression vom Unternehmerfrühstück am 29. April 2014